Einsatz von Untersuchungsbeauftragten
Zur Abklärung eines aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalts oder zur Umsetzung von ihr angeordneter aufsichtsrechtlicher Massnahmen kann die ROHMA Untersuchungsbeauftragte einsetzen. In der Einsetzungsverfügung umschreibt die ROHMA die Aufgaben der/s Untersuchungsbeauftragten und legt fest, in welchem Umfang sie oder er anstelle der Organe der Beaufsichtigten handeln darf. Der Einsatz einer/s Untersuchungsbeauftragten erfolgt in der Regel in Form einer vorsorglichen Massnahme.
... bei Unterstellungen
Neben der Aufsicht über bewilligte Rohstofffirmen hat die ROHMA auch die Aufgabe, Massnahmen gegen Gesellschaften oder Personen zu ergreifen, die ohne entsprechende Lizenz eine im Rohstoffgesetz genannte Tätigkeit ausüben. In solchen Fällen kann die ROHMA eine unabhängige und fachkundige Person als Untersuchungsbeauftragter damit beauftragen, einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt abzuklären. Die ROHMA informiert nur dann über laufende Verfahren, wenn dafür ein besonderes aufsichtsrechtliches Bedürfnis besteht. Dieses ist in der Regel gegeben, wenn die Information zum Schutz der Marktteilnehmer oder der Beaufsichtigten, zur Berichtigung falscher oder irreführender Informationen oder zur Wahrung des Ansehens des Rohstoffhandelsplatzes Schweiz notwendig ist.
Nachstehend informiert die ROHMA über Gesellschaften und Personen, bei denen ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt und im Handelsregister eingetragen worden ist. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist. Dennoch soll die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht werden, dass die ROHMA bei den aufgeführten Gesellschaften oder Personen deren Unterstellungspflicht abklärt. Die Liste enthält die Namen der betroffenen Gesellschaften oder Personen, das Datum des jeweiligen Eintrags und weitere Informationen für interessierte Kreise. Aufgeführte Gesellschaften oder Personen werden von der Liste gestrichen, sobald die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vorgenommen worden sind. Wurde eine bewilligungspflichtige Tätigkeit festgestellt und in diesem Zusammenhang eine Liquidation oder ein Konkurs angeordnet, erfolgt eine separate Publikation.
...bei beaufsichtigten Unternehmen
Nachstehend veröffentlicht die ROHMA eine Liste mit Bewilligungsträgern, bei denen ein/e Untersuchungsbeauftragte/r eingesetzt und im Handelsregister eingetragen worden ist. Die Liste enthält die Namen der betroffenen Gesellschaften, das Datum des jeweiligen Eintrags sowie weitere Informationen für interessierte Kreise.
Vorsorgliche Massnahmen
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7. April 2014 Espresso Trading AG Untersuchungsbeauftragte: Yolanda Berliner, 8024 Zürich ; Joe Sumpfweg, 1211 Genf 1
Die Untersuchungsbeauftragten wurden ermächtigt, alle zur Erfüllung ihres Mandats für nötig befundenen Massnahmen zu ergreifen (inkl. der Anhörung der Exekutivorgane und wirtschaftlich Berechtigter der Firma sowie unbeschränkter Zugang zu bisher vor der Aufsichtsbehörde zurückgehaltenen Dokumente). Den bisherigen Organen wurde untersagt, sich dem Mandat der Untersuchungsbeauftragten zu widersetzen oder ohne deren Zustimmung weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.
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7. April 2014 Investmet International AG Untersuchungsbeauftragter: Mike Maunant, Etude Maunant-Schnitzel & Associés, 1211 Genf 12
Die Untersuchungsbeauftragten wurden ermächtigt, alle zur Erfüllung ihres Mandats für nötig befundenen Massnahmen zu ergreifen (inkl. der Anhörung der Exekutivorgane und wirtschaftlich Berechtigter der Firma sowie unbeschränkter Zugang zu bisher vor der Aufsichtsbehörde zurückgehaltenen Dokumente). Den bisherigen Organen wurde untersagt, sich dem Mandat der Untersuchungsbeauftragten zu widersetzen oder ohne deren Zustimmung weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.