Die ROHMA beschäftigt 2014 277 Mitarbeitende, verteilt auf 175 Vollzeitstellen. Für das Jahr 2015 genehmigte der Verwaltungsrat der ROHMA einen Personalbestand von 200 Vollzeitstellen. Das Personal setzt sich aus einer breiten Palette von Spezialistinnen und Spezialisten zusammen, die interdisziplinär zusammenarbeiten. Juristinnen, Ökonomen, Rohstoffexpertinnen, Wirtschaftsprüfer, Aktuarinnen, Rechnungslegungsexperten und andere Fachkräfte sind in der ROHMA tätig.
Organisation
Verwaltungsrat
Als strategisches Führungsorgan der ROHMA verfügt der Verwaltungsrat nach dem Rohstoffmarktaufsichtsgesetz (ROHMAG) über sieben bis neun fachkundige, unabhängige Mitglieder. Er entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite, erlässt Verordnungen und Rundschreiben und verantwortet das Budget der ROHMA. Gleichzeitig stellt er über die interne Revision die interne Kontrolle sicher und überwacht die Geschäftsleitung.
Zur Vorbereitung und Ausführung seiner Beschlüsse sowie zur Überwachung der Geschäftsleitung bildet der Verwaltungsrat folgende ständigen Ausschüsse:
- Der Nominationsausschuss bereitet die dem Verwaltungsrat zugewiesenen Entscheide im Personalbereich vor.
- Der Prüfungs- und Risikoausschuss hat als unabhängiger Fachausschuss die Aufgabe, den Verwaltungsrat bei seiner Überwachungsaufgabe nachhaltig zu unterstützen.
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist das operative Organ der ROHMA und stellt die gesetzes- und strategiekonforme Aufsicht über Rohstoffhändler, Rohstoffförderer, Goldraffinerien und Goldimporteure sicher. Die Geschäftsleitung entscheidet namentlich über Bewilligungserteilungen, wesentliche Führungs-, Organisations- und Personalfragen sowie über Weisungen und Aufsichtsfragen von bereichsübergreifender Bedeutung. Die Geschäftsleitung erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für jene Geschäfte, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates fallen und ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats zuständig.
Grundwerte der ROHMA
(1) Konsequente Aufsichtstätigkeit
Die ROHMA hat eine Aufsichtsfunktion zur Verminderung des Rohstoff-Fluchs und für einen funktionierenden Rohstoffplatz Schweiz. Ihre Aufsichtsaufgaben nimmt sie mit den Instrumenten von Bewilligung, Überwachung, Regulierung und Enforcement wahr. Dabei verfolgt sie einen risikoorientierten Ansatz und achtet bei ihrer Handlungsweise auf Kontinuität, Effektivität und Effizienz. Die ROHMA sanktioniert Fehlverhalten und pflegt den nationalen und internationalen Dialog mit Beaufsichtigten, Behörden, Verbänden, Nicht-Regierungsorganisationen und der Öffentlichkeit.
(2) Unabhängige Entscheidungsfindung
Die ROHMA ist funktionell, institutionell und finanziell unabhängig und übt eine hoheitliche Funktion im öffentlichen Interesse aus. Dabei steht sie in einem Spannungsfeld der Interessen verschiedener Anspruchsgruppen. In diesem Umfeld handelt sie autonom und auf der Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags. Ihre Entscheide trifft sie unabhängig und der Sachlage angemessen.
(3) Verantwortungsbewusste Mitarbeitende
Die Mitarbeitenden der ROHMA sind verantwortungsbewusst, integer und durchsetzungsfähig. Sie zeichnen sich aus durch Unabhängigkeit sowie ein hohes Mass an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft. Die Mitarbeitenden sind fachkompetent und können auch mit Widerständen und herausfordernden Situationen umgehen. Veränderungen im Umfeld nehmen sie auf und ziehen daraus zeit- und situationsgerecht konkrete Konsequenzen.
Finanzierung
Die ROHMA wird gemäss ROHMAG über Gebühren und Aufsichtsabgaben vollumfänglich durch die Beaufsichtigten finanziert.
Die Gebühren werden bei den Beaufsichtigten individuell erhoben, vor allem gestützt auf Verfügungen und Aufsichtsverfahren. Demgegenüber können die Aufsichtsabgaben den Beaufsichtigten nicht individuell, sondern nur als Gruppe zugerechnet werden. Der von der Gruppe der Beaufsichtigten verursachte Aufsichtsaufwand wird möglichst verursachergerecht und angemessen auf die einzelnen Beaufsichtigten aufgeteilt.