Stellt die ROHMA einen Verstoss gegen Bestimmungen des Rohstoffgesetzes fest, sorgt sie dafür, dass der ordnungsgemässe Zustand wiederhergestellt wird. Bei relevanten Verdachtsmomenten klärt die ROHMA dabei in einem Verfahren die allfällige Verletzung von Aufsichtspflichten durch Einzelpersonen oder Gremien ab.
Bei der ROHMA eingehende Hinweise auf mögliches Fehlverhalten von natürlichen oder juristischen Personen werden in einer Datensammlung (sog. Watchlist) gesammelt. Sollte die Gewähr einer Person in einem solchen Fall in einem Verfahren überprüft werden müssen, werden die gesammelten Hinweise in diesem Verfahren ebenfalls überprüft. Zu dieser "Gewähr" gehören alle charakterlichen und fachlichen Faktoren, die einer Person die korrekte Führung eines beaufsichtigten Unternehmens erlauben.
Die Datensammlung verfolgt das Ziel, dass nur Personen mit der Verwaltung oder Führung amtlich bewilligter Firmen betraut werden oder massgebend an Beaufsichtigten beteiligt sind, die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit nach dem Rohstoffgesetz bieten. In die Datensammlung werden dazu nur Daten aufgenommen, die für die Beurteilung dieser Gewähr relevant sind, wie z. B. Angaben zur Person (inkl. Fotos), Auszüge aus dem Handels-, dem Betreibungs- und dem Konkursregister, Urteile von Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichten, Berichte von Prüfgesellschaften, Beauftragten der ROHMA und Medienberichte. Die Datensammlung "Watchlist" findet ihre rechtlichen Grundlagen im ROHMAG.