Die Durch- und Umsetzung von international verhängten Sanktionen gegen bestimmte Staaten wird in der Schweiz auf rechtlicher Grundlage des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen, dem Embargogesetz, vollzogen.
Das Embargogesetz ist ein sog. Rahmengesetz, welches allgemeingültige Sachverhalte (Zweck, Zuständigkeiten, Auskunftspflicht, Kontrolle, Datenschutz, Amts- und Rechtshilfe, Rechtsschutz, Strafbestimmungen) regelt. Die konkret erlassenen Zwangsmassnahmen sind in separaten, auf dieses Gesetz gestützten Verordnungen enthalten.
Diese Verordnungen zu den Sanktionen werden vom Bundesrat erlassen und vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO umgesetzt. In den Anhängen der jeweiligen Verordnung werden die Namen von betroffenen Personen, Gruppierungen und Unternehmen genannt. Diese Anhänge werden stetig aktualisiert. Die ROHMA orientiert die betroffenen Firmen unter Aufsicht bei Änderungen der Handelssanktionen über den dafür vorgesehenen News Service (Abonnement "Internationale Sanktionen").
Die ROHMA bietet auch Beratung bezüglich der Auslegung der veröffentlichten Handelssanktionen und beantwortet Fragen der unter ihrer Aufsicht stehenden Firmen bezüglich Embargos, um deren ordnungsgemässe Umsetzung sicher zu stellen.